GFS in Klasse 8 und 9

Richtlinien zur Durchführung einer GFS


Wer?

 
  • Jeder Schüler der 8. und 9. Klasse ist zur Anfertigung einer GFS pro Schuljahr in einem Fach seiner Wahl verpflichtet.
  • Der Klassenlehrer ist dafür zuständig, die GFS innerhalb der Klasse zu koordinieren.

 


Was?

 
  • Eine GFS kann ein Referat, eine Hausarbeit, eine praktische Arbeit, ein Versuch oder eine sonstige geeignete Darbietung sein.
  • Der Schüler kann sein Thema nur in Absprache mit dem Fachlehrer (FL) wählen.
  • Das Thema sollte zum Stoff der jeweiligen Klassenstufe passen.
  • Dasselbe Thema darf vom selben Schüler nicht zweimal behandelt werden, auch nicht bei der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung.
  • Die GFS ist als Einzelarbeit zu erstellen.

 


Wann?

 
  • Jeder Schüler entscheidet spätestens bis zu den Herbstferien (immer in Absprache mit dem FL) in welchem Fach und mit welchem Thema er die GFS durchführt.
  • Eine GFS gilt als vereinbart, wenn die Wahl des Faches vom FL mit Unterschrift auf das Anmeldeformular vermerkt und beim Klassenlehrer abgegeben wurde.
  • Der Termin zur Durchführung wird mit dem FL abgesprochen.  

 


Wie?

 

 

 
  • Der genaue Ablauf wird mit dem Fachlehrer abgesprochen.
  • Die Anforderungen der GFS können sich in den verschiedenen Fächern variieren. Im Portfolio sind die Anforderungen jedes Faches zu finden.
 


Bewertung:

 
  • Die GFS ist wie eine zusätzliche Klassenarbeit zu werten, in den Fächern ohne schriftliche KA entsprechend zu gewichten. Die GFS ersetzt keine KA.
  • Die FL dokumentieren die Bewertung der GFS.
  • Schüler, die sich bis zum genannten Termin für kein Fach und Thema angemeldet haben, wird beides zugeordnet.
  • Eine nicht zum vereinbarten Termin erbrachte GFS wird mit der Note 6 bewertet.

 


Material:

 
  • Alle Materialien, wie Stifte, Karton, Folie etc. sind vom Schüler selbst zu besorgen und zu bezahlen.
  • Beim Einsatz von digitalen Medien muss der Schüler diese zwei Tage vorher an der Schule testen.