Jeder Schüler der 8. und 9. Klasse ist zur Anfertigung einer GFS pro Schuljahr in einem Fach seiner Wahl verpflichtet.
Der Klassenlehrer ist dafür zuständig, die GFS innerhalb der Klasse zu koordinieren.
Was?
Eine GFS kann ein Referat, eine Hausarbeit, eine praktische Arbeit, ein Versuch oder eine sonstige geeignete Darbietung sein.
Der Schüler kann sein Thema nur in Absprache mit dem Fachlehrer (FL) wählen.
Das Thema sollte zum Stoff der jeweiligen Klassenstufe passen.
Dasselbe Thema darf vom selben Schüler nicht zweimal behandelt werden, auch nicht bei der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung.
Die GFS ist als Einzelarbeit zu erstellen.
Wann?
Jeder Schüler entscheidet spätestens bis zu den Herbstferien (immer in Absprache mit dem FL) in welchem Fach und mit welchem Thema er die GFS durchführt.
Eine GFS gilt als vereinbart, wenn die Wahl des Faches vom FL mit Unterschrift auf das Anmeldeformular vermerkt und beim Klassenlehrer abgegeben wurde.
Der Termin zur Durchführung wird mit dem FL abgesprochen.
Wie?
Der genaue Ablauf wird mit dem Fachlehrer abgesprochen.
Die Anforderungen der GFS können sich in den verschiedenen Fächern variieren. Im Portfolio sind die Anforderungen jedes Faches zu finden.
Bewertung:
Die GFS ist wie eine zusätzliche Klassenarbeit zu werten, in den Fächern ohne schriftliche KA entsprechend zu gewichten. Die GFS ersetzt keine KA.
Die FL dokumentieren die Bewertung der GFS.
Schüler, die sich bis zum genannten Termin für kein Fach und Thema angemeldet haben, wird beides zugeordnet.
Eine nicht zum vereinbarten Termin erbrachte GFS wird mit der Note 6 bewertet.
Material:
Alle Materialien, wie Stifte, Karton, Folie etc. sind vom Schüler selbst zu besorgen und zu bezahlen.
Beim Einsatz von digitalen Medien muss der Schüler diese zwei Tage vorher an der Schule testen.